Virtuelle Beteiligungsprogramme - sogenannte VSOPs (Virtual Stock Option Plans) - werden in Deutschland zunehmend beliebter. Vor allem Start-ups, Tech-Unternehmen und wachsende Mittelständler nutzen virtuelle Beteiligungen, um Mitarbeitende langfristig zu motivieren und ans Unternehmen zu binden. Denn während Gehaltssteigerungen oft nur begrenzt möglich sind, bieten virtuelle Beteiligungen eine smarte Möglichkeit, Talente am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen - und das ohne Anteile tatsächlich abzugeben. Doch viele Unternehmen unterschätzen die Komplexität und die rechtlichen Fallstricke dieser Programme. Dieser Artikel liefert einen Überblick über rechtliche Grundlagen, Gestaltungsmöglichkeiten und psychologische Erfolgsfaktoren virtueller Beteiligungen.
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Virtuelle Beteiligungen sind schuldrechtliche Verträge, die Mitarbeitenden einen finanziellen Vorteil im Erfolgsfall (z. B. Exit oder Gewinnausschüttungen) versprechen - ohne sie zu Gesellschaftern zu machen. Im Gegensatz zu echten Anteilen (wie bei einem ESOP) erhalten Mitarbeitende bei einem VSOP keine Stimmrechte, keine Registereintragung und kein Mitspracherecht.
Rechtlich betrachtet handelt es sich um eine Sonderform variabler Vergütung. Der wirtschaftliche Anspruch entsteht meist erst mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses, typischerweise bei einem Unternehmensverkauf. Dabei spielt das sogenannte Vesting eine zentrale Rolle - also der Zeitraum, nach dem sich Ansprüche Stück für Stück aufbauen.
Steuerlich gelten Auszahlungen aus VSOPs in der Regel als Arbeitslohn. Das bedeutet: Zum Auszahlungszeitpunkt werden Lohnsteuer und ggf. Sozialversicherungsbeiträge fällig. Eine begünstigte Besteuerung wie bei Kapitalvermögen ist meist nicht möglich. Arbeitgeber sollten dies bei der Gestaltung unbedingt transparent kommunizieren.
Fazit: Virtuelle Beteiligungen sind kein Ersatz für echte Beteiligungen, bieten aber viele Vorteile - insbesondere, wenn keine gesellschaftsrechtlichen Veränderungen gewünscht sind.
Ein professionell gestaltetes VSOP-Programm besteht nicht nur aus einem Versprechen auf eine wirtschaftliche Beteiligung , sondern aus durchdachten, vertraglich fixierten Regelungen. Doch welche Punkte sind besonders wichtig?
Viele dieser Punkte sind grundsätzlich verhandelbar. Unternehmen genießen hier eine gewisse Vertragsfreiheit.
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Das BAG-Urteil vom März 2025 sorgte für Aufsehen: Das Gericht erklärte eine Klausel für unwirksam, nach der ein Mitarbeiter bei Eigenkündigung alle bereits gevesteten Ansprüche verliert. Die Begründung: Gevestete Anteile sind Teil der Gegenleistung für geleistete Arbeit - sie dürfen nicht durch AGB einfach entzogen werden. Außerdem würde eine solche Regelung das Kündigungsrecht des Arbeitnehmers unzulässig beschränken.
Ebenso kritisch sah das Gericht eine sog. De-Vesting-Regelung, bei der bereits aufgebaute Ansprüche nach dem Austritt wieder entwertet werden. Auch hier gilt: Wenn die wirtschaftliche Teilhabe vollständig verloren geht, fehlt es an der Verhältnismäßigkeit.
Für Unternehmen heißt das: Wer sein VSOP-Programm rechtssicher gestalten will, muss bei Leaver-Klauseln genau abwägen. Eine differenzierte Regelung für Good Leaver (z. B. personenbedingte Kündigung, betriebsbedingte Entlassung) und Bad Leaver (z. B. Kündigung aus wichtigem Grund) ist zulässig - aber der völlige Verlust gevesteter Rechte ist rechtlich riskant.
Viele Unternehmen hoffen, dass allein die Aussicht auf eine spätere Beteiligung schon für mehr Einsatz, Identifikation und Loyalität sorgt. Die Realität ist komplexer: Studien und Praxis zeigen, dass monetäre Anreize allein selten reichen, um nachhaltige Motivation zu erzeugen. Was zählt, ist das Zusammenspiel von materieller und immaterieller Beteiligung.
Materielle Beteiligung bedeutet: Mitarbeitende profitieren im Erfolgsfall wirtschaftlich, z. B. durch Exit-Auszahlungen. Immaterielle Beteiligung hingegen entsteht durch Einbindung, Transparenz und emotionale Identifikation mit dem Unternehmen.
Nur wer beides bietet, kann die volle Wirkung eines Beteiligungsprogramms entfalten. Dazu gehört:
Die Forschung (z. B. Christina Beisiegel, 2019) zeigt, dass “psychological ownership” - also das Gefühl, ein Teil des Unternehmens zu sein - ein zentraler Faktor für Motivation ist. VSOPs können diesen Effekt unterstützen, aber niemals alleine erzeugen.
Virtuelle Beteiligungen (VSOPs) sind ein leistungsfähiges Instrument, um Mitarbeiterbindung, Motivation und unternehmerisches Denken zu fördern, vor allem in wachstumsstarken Unternehmen. Doch ihr Erfolg hängt maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung ab.
Wer ein VSOP-Programm einführen möchte, sollte daher auf eine rechtssichere, faire und motivierende Umsetzung achten. Nur so wird aus einer virtuellen Beteiligung ein echter Erfolgsfaktor für Mitarbeitende und Unternehmen gleichermaßen.
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