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Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte: Ein interessanter Weg zur langfristigen Mitarbeiterbindung und Unternehmensentwicklung

Dr. Christopher Hahn
Dieser Artikel wurde zuletzt aktualisiert am: 16.09.2024

In einer zunehmend wettbewerbsorientierten Welt suchen Unternehmen nach innovativen Wegen, um talentierte Fachkräfte zu gewinnen, zu halten und langfristig zu motivieren. Die Mitarbeiterbeteiligung hat sich als wirksames Instrument zur Steigerung der Leistung und Loyalität der Mitarbeiter erwiesen. Traditionelle Ansätze, wie die direkte Beteiligung am Eigenkapital des Unternehmens, scheitern jedoch häufig an administrativen, rechtlichen und steuerlichen Hürden. Eine vielversprechende Alternative bietet die Mitarbeiterbeteiligung über Genussrechte. In diesem Beitrag wird umfassend dargestellt, wie Genussrechte als flexible und steuerlich vorteilhafte Lösung sowohl den Interessen des Unternehmens als auch denen der Mitarbeiter gerecht werden können.

Die Ausgangssituation: Warum Mitarbeiterbeteiligung für Unternehmen entscheidend ist

Unternehmen stehen heute mehr denn je vor der Herausforderung, talentierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und langfristig zu binden. Insbesondere in innovativen und technologiegetriebenen Branchen ist der „War for Talents“ ein entscheidender Erfolgsfaktor. Gerade Start-ups und kleine Unternehmen können mit den Gehältern großer Konzerne oft nicht mithalten. Umso wichtiger sind alternative Anreize, die nicht nur das Gehalt betreffen, sondern auch langfristige Perspektiven aufzeigen.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme, die die Beschäftigten am Unternehmenserfolg beteiligen, sind ein solcher Anreiz. Sie vermitteln den Mitarbeitern das Gefühl, einen echten Beitrag zum Unternehmenserfolg zu leisten und gleichzeitig davon zu profitieren. Traditionelle Beteiligungsformen - wie etwa Aktienoptionen - weisen jedoch verschiedene Nachteile auf, wie etwa die so genannte „Dry-Income“-Besteuerung, die zu einer erheblichen Steuerbelastung führen kann, bevor die Mitarbeiter überhaupt finanziell von ihrer Beteiligung profitieren.

Im Gegensatz dazu sind virtuelle Beteiligungsprogramme einfach und schnell umzusetzen und umgehen die Problematik des "dry income". Wenn es jedoch zu einer Auszahlung an den Mitarbeiter kommt, unterliegen die Zahlungen der individuellen Lohnsteuer.

Genussrechte als alternative Mitarbeiterbeteiligung

Genussrechte bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg zu beteiligen, ohne sie zu Gesellschaftern zu machen. Anders als bei Anteilsoptionen (und ähnlich wie bei virtuellen Anteilen) erhalten die Mitarbeiter bei Genussrechten keine Stimm- oder Mitbestimmungsrechte im Unternehmen, sondern lediglich Vermögensrechte wie eine Beteiligung am Gewinn oder am Liquidationserlös.

Diese Form der Mitarbeiterbeteiligung ist nicht nur flexibel gestaltbar, sondern auch steuerlich attraktiv. Genussrechte gelten als Vermögensbeteiligung und fallen unter die Regelungen des § 19a Einkommensteuergesetz (EStG), so dass die Lohnbesteuerung in vielen Fällen bis zur Gewinnrealisierung aufgeschoben werden kann. Zudem unterliegen die Erträge aus Genussrechten häufig einer günstigeren Kapitalertragsbesteuerung und nicht der regulären Lohnsteuer.

Die Vorteile von Genussrechten im Detail

1. Flexibilität und maßgeschneiderte Ausgestaltung

Genussrechte bieten ein hohes Maß an Flexibilität und können auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens und seiner Mitarbeiter zugeschnitten werden. Unternehmen können Genussrechte so ausgestalten, dass sie ausschließlich am Gewinn des Unternehmens oder am Liquidationserlös beteiligt sind. Es ist aber auch möglich, die Genussrechte an eine Wertsteigerung des Unternehmens zu knüpfen, die im Falle eines Verkaufs (Exit) oder bei Erreichen bestimmter Meilensteine realisiert wird.

Die Ausgabe von Genussrechten kann zudem in verschiedenen Formen erfolgen - entweder als verbrieftes Wertpapier oder in digitaler Form über Token. Letztere Option bietet Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiterbeteiligungen noch effizienter und kostengünstiger umzusetzen, ohne aufwendige notarielle Prozesse durchlaufen zu müssen. Gerade für Unternehmen, die sich in einer Wachstumsphase befinden und regelmäßig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen, kann dies ein entscheidender Vorteil sein.

2. Steuerliche Vorteile

Ein wesentlicher Vorteil von Genussrechten liegt in der steuerlichen Behandlung. Die Lohnsteuer fällt in der Regel erst dann an, wenn der Mitarbeiter tatsächlich finanzielle Erträge aus seinen Genussrechten erzielt. Damit entfällt die so genannte „Dry-income“-Besteuerung, bei der die Mitarbeiter noch nicht realisierte Gewinne versteuern müssen.

Der eigentliche Vorteil ist jedoch folgender: Genussrechte, die als Vermögensbeteiligung ausgestaltet sind, profitieren zusätzlich von einer günstigeren Besteuerung. Erträge aus Genussrechten unterliegen in der Regel der Kapitalertragssteuer von 25 %, während Arbeitseinkommen in der Regel deutlich höher besteuert wird. Dies ist ein zusätzlicher finanzieller Anreiz für Mitarbeiter, sich über Genussrechte am Unternehmenserfolg zu beteiligen.

3. Keine Mitbestimmungsrechte – volle Kontrolle für das Unternehmen

Für viele Unternehmen ist es ein zentrales Anliegen bei der Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, dass die Mitarbeiter keine Mitspracherechte im Unternehmen erhalten. Genussrechte bieten hier den entscheidenden Vorteil, dass sie den Mitarbeitern zwar eine wirtschaftliche Beteiligung ermöglichen, jedoch ohne die mit Gesellschafterrechten verbundenen Pflichten und Einflussmöglichkeiten.

Die Ausgabe von Genussrechten führt nicht zu einer Verwässerung der Gesellschafterstruktur und begründet keine zusätzlichen Rechte zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen. Damit ist gewährleistet, dass die Unternehmensführung vollständig in den Händen der Gesellschafter verbleibt, während die Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligt werden.

4. Geringer administrativer Aufwand

Einer der häufigsten Kritikpunkte an der traditionellen Mitarbeiterbeteiligung ist der hohe administrative Aufwand, der mit der Ausgabe und Verwaltung von Unternehmensanteilen verbunden ist. Insbesondere die notariellen Formvorschriften bei der Übertragung von Geschäftsanteilen stellen für viele Unternehmen eine Hürde dar. Genussrechte können hingegen ohne notarielle Beurkundung ausgegeben werden, was das Verfahren deutlich vereinfacht.

5. Langfristige Motivation der Mitarbeiter

Genussrechte bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter langfristig an den Unternehmenserfolg zu binden. Die Aussicht auf Gewinnbeteiligung oder Exiterlös schafft Anreize, die Mitarbeiter langfristig motivieren und ihnen das Gefühl geben, ein wichtiger Teil des Unternehmens zu sein.

Die Beteiligung über Genussrechte kann auch stufenweise erfolgen, z. B. im Rahmen von Vesting-Modellen, bei denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit die vollen Genussrechte erhalten. Damit wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter einen langfristigen Anreiz haben, dem Unternehmen treu zu bleiben und zur Wertsteigerung beizutragen.

Praktische Umsetzung und Gestaltung von Genussrechten

Die praktische Umsetzung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms über Genussrechte erfordert eine sorgfältige Planung und Ausgestaltung. Unternehmen sollten dabei insbesondere auf folgende Punkte achten:

  • Vertragliche Ausgestaltung:

Die Bedingungen der Genussrechte sollten klar definiert sein. Dazu gehören die Höhe der Beteiligung, die Laufzeit, die Bedingungen für die Auszahlung der Erträge sowie Regelungen für den Fall eines Unternehmensverkaufs (Exit).  

  • Versteuerung:

Genussrechte sollten so ausgestaltet werden, dass die steuerlichen Vorteile voll ausgeschöpft werden. Dabei ist die Regelung des § 19a EStG zu berücksichtigen, um die Besteuerung mit der Lohnsteuer aufzuschieben und darüber hinaus beim Exit die günstigere Kapitalertragsteuer in Anspruch zu nehmen.

Conclusion

Genussrechte stellen eine flexible, steuerlich vorteilhafte und administrativ einfache Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung dar. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig zu motivieren und am Unternehmenserfolg zu beteiligen, ohne die Kontrolle über die Unternehmensführung aus der Hand zu geben. Für Unternehmen, die in einem dynamischen Marktumfeld agieren und auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind, bieten Genussrechte eine innovative Lösung, um im Wettbewerb um Talente zu bestehen und gleichzeitig den Unternehmenserfolg zu sichern.

Die Vorteile von Genussrechten - von der steuerlichen Begünstigung über die Flexibilität in der Ausgestaltung bis hin zum geringen Verwaltungsaufwand - machen sie zu einer echten Alternative der Mitarbeiterbeteiligung. Unternehmen, die auf moderne Beteiligungsmodelle setzen, können nicht nur ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern, sondern auch die Bindung und Motivation ihrer Mitarbeiter nachhaltig fördern.

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