In Zeiten von Fachkräftemangel und „War for Talent“ sind Mitarbeiterbeteiligungsprogramme ein zunehmend strategisches Instrument, um Motivation, Zugehörigkeit und langfristige Bindung von “High Potentials” zu fördern. Besonders bei Start-ups und wachstumsorientierten Unternehmen gehört die Beteiligung am Unternehmenserfolg längst zum Wettbewerb um die besten Köpfe.
Die bekanntesten Modelle sind ESOPs (Employee Stock Option Plans) und VSOPs (Virtual Stock Option Plans). Beide haben Vorteile – aber auch ihre Tücken: etwa steuerliche Belastung (Stichwort: „Dry Income“), gesellschaftsrechtlicher Aufwand oder Unsicherheit bei der rechtlichen Ausgestaltung.
Eine weniger bekannte, aber äußerst spannende Alternative sind Genussrechte. Doch was genau sind sie – und wann sind sie sinnvoller als ESOPs oder VSOPs?
Genussrechte sind schuldrechtliche Beteiligungen, die Mitarbeitenden einen Anspruch auf einen Anteil am Gewinn (und ggf. auch am Liquidationserlös und vor allem bei entsprechender Gestaltung auch am Exiterlös) des Unternehmens gewähren. Sie beinhalten keine gesellschaftsrechtlichen Mitbestimmungsrechte – im Gegensatz zu echten Geschäftsanteilen.
Die gesetzliche Grundlage für Genussrechte ist nicht abschließend geregelt; sie basieren auf dem Prinzip der Vertragsfreiheit (§§ 241 ff. BGB). Das macht sie äußerst flexibel, aber auch erklärungsbedürftig.
Typische Merkmale:
Genussrechte richten sich grundsätzlich an festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Unterschied zu VSOPs, die auch an Freelancer oder externe Berater vergeben werden können, ist die Nutzung von Genussrechten auf Personen im Unternehmen beschränkt.
Grund: Sobald die Rechte lohnähnlich wirken, prüft das Finanzamt kritisch, ob Lohnsteuerpflicht entsteht – insbesondere, wenn der Genussrechtsanspruch mit der Beschäftigung verknüpft ist.
Genussrechte dienen nicht nur der Mitarbeiterbindung, sondern können auch aktiv zur Kapitalstärkung des Unternehmens beitragen. Sie müssen zumindest in geringem Umfang eine Finanzierungsfunktion erfüllen. In diesem Fall bringt der Mitarbeitende Kapital ins Unternehmen, z. B. durch einen einmaligen Erwerbspreis oder eine Einlage bei Zeichnung der Genussrechte, während er im Gegenzug eine Beteiligung am Gewinn oder Exit erhält.
Alternativ können Genussrechte auch unentgeltlich vergeben werden – etwa als reines Bindungsinstrument, wenn das Unternehmen z. B. in einer frühen Phase Liquidität schonen möchte.
-> Wichtig: Ein geldwerter Vorteil entsteht sowohl dann, wenn Genussrechte unter Marktwert verkauft als auch kostenlos vergeben werden. In beiden Fällen gilt die Differenz zum tatsächlichen Wert als lohnsteuerpflichtiger Vorteil – es sei denn, die Besteuerung wird bewusst einkalkuliert oder durch eine marktgerechte Bewertung vermieden.
Im Folgenden vergleichen wir Genussrechte mit ESOPs und VSOPs anhand der wichtigsten Kriterien. Dabei zeigen sich sowohl steuerlich als auch strukturell klare Unterschiede:
Modell Gesellschafterrechte Aufwand bei Einführung Handelsregister Mitbestimmung
ESOP ✅ Ja Hoch ✅ Ja ✅ Ja
VSOP ❌Nein Niedrig ❌ Nein ❌ Nein
Genussrechte ❌ Nein Mittel ❌ Nein ❌ Nein
Genussrechte bieten – wie VSOPs – wirtschaftliche Beteiligung ohne Gesellschafterstatus, d. h. ohne Notartermine, Eintragung oder Stimmrechte.
➡️ Sie sind sich nicht sicher, welches Modell für Sie passt? Wir helfen Ihnen bei der Auswahl – sprechen Sie mit unseren Expert:innen.
ESOPs:
VSOPs:
Genussrechte:
👉 Fazit: Genussrechte sind steuerlich attraktiver als VSOPs und verursachen weniger Liquiditätsrisiko als ESOPs ohne § 19a-Stundung.
Dank Vertragsfreiheit können alle drei Modelle flexibel gestaltet werden. Dennoch gibt es typische Strukturen:
Modell Gewinnbeteiligung möglich Exit-Beteiligung Flexibel anpassbar
ESOP ✅ Möglich (aber selten) ✅ Ja ⚠️ Eingeschränkt
VSOP ✅ Möglich (aber selten) ✅ Ja ✅ Ja
Genussrechte ✅ Ja ✅ Ja ✅ Hoch
Sowohl Genussrechte wie auch VSOPs eignen sich für Unternehmen, die eine Exit-Beteiligung oder/oder eine regelmäßige Gewinnbeteiligung wünschen.
Genussrechte sind eine clevere Alternative, wenn Unternehmen:
ESOPs eignen sich für spätere Phasen, wenn Mitarbeitende tatsächlich Eigentum erwerben und Stimmrechte ausüben sollen. VSOPs sind leicht verständlich und schnell umsetzbar, aber steuerlich oft weniger attraktiv.
-> Genussrechte sind ideal für profitable, wachstumsstarke Unternehmen, die langfristig binden und dabei Steuern wie Komplexität im Griff behalten wollen.
Wenn du als Geschäftsführer auf der Suche nach einem Beteiligungsmodell bist, das zwischen Flexibilität, Steuervorteil und klarer Trennung von Eigentum balanciert, solltest du Genussrechte unbedingt prüfen – vorausgesetzt, du gehst die rechtliche Strukturierung sorgfältig an.
For start-ups (with/without investors)
For small businesses & agencies
For medium-sized companies